Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Rahmen des Unterhaltsvorschusses (m/w/d)

Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle (bis 31.03.2026) im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen mit einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden.
Ihre Aufgaben:
- Aufnahme, Bearbeitung und Entscheidung über Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- umfassende Beratung von Antragsteller/Antragstellerinnen, Unterhalts- und Ersatzpflichtigen
- Rückforderung der Unterhaltsvorschussleistungen, insbesondere Ersatz- und Rückzahlungspflicht des alleinerziehenden Elternteils nach öffentlichem Recht sowie Ersatz- und Rückzahlungspflicht des anderen Elternteils nach privatem Recht
- Verhandlungen mit Unterhaltsvorschussempfängern und Unterhaltspflichtigen sowie deren Rechtsanwälten wegen der Unterhaltsansprüche der Kinder unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung
- Anspruchsverfolgung
- Durchsetzung von Ansprüchen und Zwangsmaßnahmen gegen die anderen Elternteile (hierzu gehören zivil- und strafrechtliche Maßnahmen, ggf. auch vorbereitende Maßnahmen)
- Rückstandsüberwachung aller Zahlfälle
- Stundungen, Niederschlagungen, Erlasse (auch vorbereitende Maßnahmen)
- Vorbereitung von Verfahren vor Verwaltungsgerichten sowie Wahrnehmung von Verwaltungsgerichtsterminen, bei denen im Einzelfall eine Beauftragung erfolgt
Wir bieten Ihnen:
- eine nach der Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) ausgewiesene Stelle.
- einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
- einen Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
- verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. vergünstigte Mitgliedschaft in verschiedenen Fitnessstudios und Massageangebote)
Sie zeichnet aus:
- ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie eine strukturierte, gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise
- die Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- anwendungsreife Kenntnisse der einschlägigen MS-Office-Produkte
Sie bringen mit:
- den erfolgreichen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder die Voraussetzungen für die Eingruppierung nach EG 9b bis EG 12 TVöD (dies meint insbesondere 20 Jahre Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst) oder eine vergleichbare Qualifikation
- das Vorliegen eines eintragslosen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Einstellung
- gute EDV-Kenntnisse, insbesondere MS-Office
- die Bereitschaft, sich in spezifische Software einzuarbeiten
Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Tschierschke unter der Rufnummer 02152/917-3020 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1185 an Frau Horstmann (Personalabteilung).
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.). Klicken Sie dafür auf den Online-Bewerbung-Button unten.
Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
- Aufnahme, Bearbeitung und Entscheidung über Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- umfassende Beratung von Antragsteller/Antragstellerinnen, Unterhalts- und Ersatzpflichtigen
- Rückforderung der Unterhaltsvorschussleistungen, insbesondere Ersatz- und Rückzahlungspflicht des alleinerziehenden Elternteils nach öffentlichem Recht sowie Ersatz- und Rückzahlungspflicht des anderen Elternteils nach privatem Recht
- Verhandlungen mit Unterhaltsvorschussempfängern und Unterhaltspflichtigen sowie deren Rechtsanwälten wegen der Unterhaltsansprüche der Kinder unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung
- Anspruchsverfolgung
- Durchsetzung von Ansprüchen und Zwangsmaßnahmen gegen die anderen Elternteile (hierzu gehören zivil- und strafrechtliche Maßnahmen, ggf. auch vorbereitende Maßnahmen)
- Rückstandsüberwachung aller Zahlfälle
- Stundungen, Niederschlagungen, Erlasse (auch vorbereitende Maßnahmen)
- Vorbereitung von Verfahren vor Verwaltungsgerichten sowie Wahrnehmung von Verwaltungsgerichtsterminen, bei denen im Einzelfall eine Beauftragung erfolgt
- eine nach der Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) ausgewiesene Stelle.
- einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
- einen Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
- verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. vergünstigte Mitgliedschaft in verschiedenen Fitnessstudios und Massageangebote)
- ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie eine strukturierte, gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise
- die Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- anwendungsreife Kenntnisse der einschlägigen MS-Office-Produkte
- den erfolgreichen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder die Voraussetzungen für die Eingruppierung nach EG 9b bis EG 12 TVöD (dies meint insbesondere 20 Jahre Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst) oder eine vergleichbare Qualifikation
- das Vorliegen eines eintragslosen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Einstellung
- gute EDV-Kenntnisse, insbesondere MS-Office
- die Bereitschaft, sich in spezifische Software einzuarbeiten
Benefits
Kira Horstmann
Personalsachbearbeiterin im Amt für Verwaltungssteuerung & Service
Abteilung Personalmanagement & -service
Telefon: 02152/917-1185