Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte für den OGS- Bereich (m/w/d)

Standort: Kempen
Vertragsarten: Teilzeit Vollzeit

Verstärken Sie das Team der Stadt Kempen! Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Kempen zu einem sehenswerten regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Als familien- und kinderfreundliche Stadt betreibt das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen u. a. neun städtische Kindertageseinrichtungen, vier Offene Ganztagsschulen und vier Jugendfreizeiteinrichtungen.

In den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Kempen sind mehrere Stellen als

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte für den OGS- Bereich (m/w/d)

fortwährend neu zu besetzen. Die Stellen sind mit unterschiedlichen Stundenumfängen zu besetzen, Fachkräfte in der Regel mit 30 Stunden, Ergänzungskräfte mit 20 Stunden.

Ihre Aufgaben:

Ihre Aufgaben als Fachkraft

  • Leitung einer OGS-Gruppe
  • Gestaltung und Durchführung sozialpädagogischer Angebote und Projekte für Kinder im Grundschulalter
  • Begleitung der Kinder in den Lernzeiten und beim Mittagessen
  • Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern

Ihre Aufgabe als Ergänzungskraft

  • Herstellen einer kindgerechten Atmosphäre im OGS-Alltag
  • Herstellen von förderlichen und positiven Bindungen zu den zu betreuenden Kindern
  • Unterstützung der Fachkräfte während der Lernphasen, des Mittagessens, der Hausaufgaben und der Spielzeiten
  • Unterstützung bei der Durchführung von bedarfsgerechten Freizeit-, Förder- und Kreativangeboten
  • Teilnahme an Projekten, Ausflügen, Veranstaltungen, Festen und Ferienangeboten

Wir bieten Ihnen:

  • Bei Fachkräften eine nach der Entgeltgruppe S 8a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) – Besonderer Teil Sozial- und Erziehungsdienst ausgewiesene Stelle zzgl. SuE-Zulage bis zu einer Höhe von 130 Euro monatlich
  • Bei Ergänzungskräften eine nach der Entgeltgruppe S 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) – Besonderer Teil Sozial- und Erziehungsdienst ausgewiesene Stelle zzgl. SuE-Zulage bis zu einer Höhe von 130 Euro monatlich
  • neben dem jährlichen Urlaubsanspruch bis zu zwei Regenerationstage (zusätzliche Urlaubstage)
  • die Möglichkeit die SuE-Zulage in zwei Umwandlungstage (zusätzliche Urlaubstage) umzuwandeln
  • eine individuelle Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen / Kollegen
  • einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
  • eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
  • verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. vergünstigte Mitgliedschaft in verschiedenen Fitnessstudios und Massagenangebote)

Sie zeichnet aus:

  • strukturierte, gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise
  • hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
  • ausgeprägte Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
  • Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit mit Konflikten umzugehen
  • Einfühlungsvermögen und hohes Verantwortungsbewusstsein
  • eine positive Grundhaltung in der pädagogischen Arbeit und Einhaltung der Vorgaben des Kinderschutzes
  • Fähigkeit zum wertschätzenden Umgang mit Eltern
  • die Bereitschaft zu regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

Sie bringen mit:

Fachliche Anforderung an Fachkräfte

  • eine abgeschlossene Ausbildung als
  • staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
  • staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich aberkannter Heilerziehungspfleger
  • Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der sozialen Arbeit / Sozialpädagogik / Kindheitspädagogik (Dipl. (FH) / BA) mit staatlicher Anerkennung oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom-, Bachelor-, oder Masterstudium in den Fachrichtungen Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik oder
  • die erfolgreich abgeschlossene erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an deutschen Grundschulen sowie eine 160h-Qualifizierung im Sinne der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz

Fachliche Anforderung an Ergänzungskräfte

  • eine abgeschlossene Ausbildung als
  • Kinderpflegerin / Kinderpfleger
  • Sozialassistentin / Sozialassistent
  • Heilerziehungshelferin / Heilerziehungshelfer
  • Hortnerin / Hortner oder
  • pädagogische Erfahrung in der Arbeit mir Kindern sowie eine wertschätzende und inklusive Grundhaltung

Allgemeine Anforderungen

  • bei Bewerberinnen / Bewerbern, die nach 1970 geboren sind: einen ausreichenden Masernschutz bzw. eine Masernimmunität gem. Infektionsschutzgesetz
  • das Vorliegen eines eintragslosen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Einstellung

Die Vorlage aussagekräftiger Praktikumsbescheinigungen, Beurteilungen aus der Ausbildung und dem Anerkennungsjahr sowie Arbeitszeugnisse aus vorangegangenen und / oder gegenwärtigen Beschäftigungsverhältnissen ist ausdrücklich erwünscht.

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Riehn unter der Rufnummer 02152/917-3051 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1185 an Frau Horstmann (Personalabteilung).

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.). Klicken Sie dafür auf den Online-Bewerbung-Button unten.

Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Verstärken Sie das Team der Stadt Kempen! Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Kempen zu einem sehenswerten regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Als familien- und kinderfreundliche Stadt betreibt das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen u. a. neun städtische Kindertageseinrichtungen, vier Offene Ganztagsschulen und vier Jugendfreizeiteinrichtungen.

In den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Kempen sind mehrere Stellen als

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte für den OGS- Bereich (m/w/d)

fortwährend neu zu besetzen. Die Stellen sind mit unterschiedlichen Stundenumfängen zu besetzen, Fachkräfte in der Regel mit 30 Stunden, Ergänzungskräfte mit 20 Stunden.

Ihre Aufgaben:

Ihre Aufgaben als Fachkraft

  • Leitung einer OGS-Gruppe
  • Gestaltung und Durchführung sozialpädagogischer Angebote und Projekte für Kinder im Grundschulalter
  • Begleitung der Kinder in den Lernzeiten und beim Mittagessen
  • Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern

Ihre Aufgabe als Ergänzungskraft

  • Herstellen einer kindgerechten Atmosphäre im OGS-Alltag
  • Herstellen von förderlichen und positiven Bindungen zu den zu betreuenden Kindern
  • Unterstützung der Fachkräfte während der Lernphasen, des Mittagessens, der Hausaufgaben und der Spielzeiten
  • Unterstützung bei der Durchführung von bedarfsgerechten Freizeit-, Förder- und Kreativangeboten
  • Teilnahme an Projekten, Ausflügen, Veranstaltungen, Festen und Ferienangeboten

Wir bieten Ihnen:

  • Bei Fachkräften eine nach der Entgeltgruppe S 8a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) - Besonderer Teil Sozial- und Erziehungsdienst ausgewiesene Stelle zzgl. SuE-Zulage bis zu einer Höhe von 130 Euro monatlich
  • Bei Ergänzungskräften eine nach der Entgeltgruppe S 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) - Besonderer Teil Sozial- und Erziehungsdienst ausgewiesene Stelle zzgl. SuE-Zulage bis zu einer Höhe von 130 Euro monatlich
  • neben dem jährlichen Urlaubsanspruch bis zu zwei Regenerationstage (zusätzliche Urlaubstage)
  • die Möglichkeit die SuE-Zulage in zwei Umwandlungstage (zusätzliche Urlaubstage) umzuwandeln
  • eine individuelle Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen / Kollegen
  • einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
  • eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
  • verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. vergünstigte Mitgliedschaft in verschiedenen Fitnessstudios und Massagenangebote)

Sie zeichnet aus:

  • strukturierte, gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise
  • hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
  • ausgeprägte Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
  • Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit mit Konflikten umzugehen
  • Einfühlungsvermögen und hohes Verantwortungsbewusstsein
  • eine positive Grundhaltung in der pädagogischen Arbeit und Einhaltung der Vorgaben des Kinderschutzes
  • Fähigkeit zum wertschätzenden Umgang mit Eltern
  • die Bereitschaft zu regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

Sie bringen mit:

Fachliche Anforderung an Fachkräfte

  • eine abgeschlossene Ausbildung als
  • staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
  • staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich aberkannter Heilerziehungspfleger
  • Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der sozialen Arbeit / Sozialpädagogik / Kindheitspädagogik (Dipl. (FH) / BA) mit staatlicher Anerkennung oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom-, Bachelor-, oder Masterstudium in den Fachrichtungen Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik oder
  • die erfolgreich abgeschlossene erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an deutschen Grundschulen sowie eine 160h-Qualifizierung im Sinne der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz

Fachliche Anforderung an Ergänzungskräfte

  • eine abgeschlossene Ausbildung als
  • Kinderpflegerin / Kinderpfleger
  • Sozialassistentin / Sozialassistent
  • Heilerziehungshelferin / Heilerziehungshelfer
  • Hortnerin / Hortner oder
  • pädagogische Erfahrung in der Arbeit mir Kindern sowie eine wertschätzende und inklusive Grundhaltung

Allgemeine Anforderungen

  • bei Bewerberinnen / Bewerbern, die nach 1970 geboren sind: einen ausreichenden Masernschutz bzw. eine Masernimmunität gem. Infektionsschutzgesetz
  • das Vorliegen eines eintragslosen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Einstellung

Die Vorlage aussagekräftiger Praktikumsbescheinigungen, Beurteilungen aus der Ausbildung und dem Anerkennungsjahr sowie Arbeitszeugnisse aus vorangegangenen und / oder gegenwärtigen Beschäftigungsverhältnissen ist ausdrücklich erwünscht.

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Riehn unter der Rufnummer 02152/917-3051 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1185 an Frau Horstmann (Personalabteilung).

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.). Klicken Sie dafür auf den Online-Bewerbung-Button unten.

Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.


Ausgeschrieben seit:


Bewerbungsfrist:

zurück

Benefits

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Ich bin Birgit Heidrich und stehe Ihnen gerne für alle Fragen zur Seite.